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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BIERGARTENS

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) regeln die Nutzung des Biergartens der Walkmühle Eisenberg sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen.

  1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
     
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
     
  3. Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
     
  4. Mit dem Besuch bei uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Vertragsgegenstand ist die Nutzung oder Reservierung von Tischen / Sitzgelegenheiten sowie die Möglichkeit der Vorbestellung verschiedener Produkte. Ob die Möglichkeit der Vorbestellung für den von Ihnen ausgewählten Besuchstag besteht, kann nicht garantiert werden. Es besteht kein Mindestverzehr für eine getätigte Reservierung.
     
  2. Im Falle einer bestätigten Reservierung stellen wir Ihnen die Plätze für den Besuchstag und für die vereinbarte angegebene Personenzahl zur Verfügung.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
     
  2. Alle Zahlungen sind sofort fällig und können vor Ort wahlweise in BAR oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

4. ANNAHMEPFLICHT DES KUNDEN

 

Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche  An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.

 

5. TEILLIEFERUNGEN

 

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungen heraus ausgeschlossen sind.

 

6. BESCHAFFENHEITSANGABEN

  1. Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
     
  2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe,  Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und / oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
     
  3. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

7. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
     
  2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlichunverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
     
  3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für sie von keinerlei Interesse ist.

8. HAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN

  1. Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
     
  2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
     
  3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).
     
  4. Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
     
  5. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
     
  6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. HAFTUNG FÜR LEISTUNGEN DRITTER

  1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zuprüfen oder auf tatsächliche oderrechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
     
  2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. RÜCKTRITTSRECHT

  1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag der Nutzung zurückzutreten, wenn- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,- Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angabenwesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden, eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,- Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, in unserem Hause verzehrt  werden, -wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann die Räumlichkeit/ /en berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit uns – von bestimmten Veranstaltern, insbesondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren.
     
  2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zusetzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
     
  3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEI BENUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN / FLÄCHEN

  1. Nutzt ein Kunde die von uns zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten / Flächen, so hat er diese und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln.
     
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglich Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
     
  3. Mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge oder ähnliches sind nach Ende des Besuches unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
     
  4. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten / Flächen zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

12. HAFTUNG DES KUNDEN

  1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten / Flächen , gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte zu verantworten ist.
     
  2. Der Kunde haftet ferner für jedweden entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten / Flächen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.
     
  3. Kinder sind auf dem Gelände herzlich willkommen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

13. HYGIENE-MASSNAHMEN

 

Die Hygiene-Maßnahmen im Biergarten, sowie die Zugangsregeln richten sich nach den Rechtsvorschriften, insbesondere den Regelungen des Infektionsschutzrechts, die am Besuchstag gelten. Wir sind berechtigt, die Einhaltung dieser anwendbaren Rechtsvorschriften von Ihnen zu verlangen und die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen von der Einhaltung dieser anwendbaren Rechtsvorschriften abhängig zu machen.

 

14. WIDERRUFSRECHT

 

Ihr Widerrrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da bei Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken sowie über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht besteht.

 

15. HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Der Betreiber haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung vom Betreiber oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Betreiber haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung vom Betreiber entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vetrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
     
  2. Der Betreiber haftet in den Fällen des Absatzes I., Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwischen den Parteien gilt ein Schaden maximal in Höhe von 1.000 € pro Schadensfall als vertragstypisch vorhersehbar. Droht Ihnen ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, hierauf aufmerksam zu machen.
     
  3. In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Betreibers unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
     
  4. Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
     
  5. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies nicht dazu führt, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
     
  2. Wenn Sie Kaufmann sind, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) die Gerichte in Jena zuständig.
     
  3. Verträge können mit uns in deutscher Sprache abgeschlossen werden. Die aktuell gültigen Reservierungsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite. Die für sie gültigen Reservierungsbedingungen werden Ihnen einmalig bei Vertragsschluss übersandt oder vor Vertragsschluss zum Download bereitgestellt. Im Übrigen speichern wir die Vertragstexte nicht.
     
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
     
  5. Änderungen und Ergänzungen dieser Reservierungsbedingungen sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesen Reservierungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schrift- oder Textformerfordernisses.
     
  6. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle nicht bereit und auch nicht verpflichtet.
     
  7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
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